Strafrechtstheorie des 19. Jahrhunderts. „Über die Strafe als Sicherungsmittel vor künftigen Beleidigungen des Verbrechers“ von Paul J. A. von Feuerbach

· Aus der Reihe: e-fellows.net stipendiaten-wissen Book 1663 · GRIN Verlag
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Examensarbeit aus dem Jahr 2012 im Fachbereich Jura - Rechtsphilosophie, Rechtssoziologie, Rechtsgeschichte, Note: 12 Punkte (vollbefriedigend), Humboldt-Universität zu Berlin (Lehrstuhl für deutsches und internationales Strafrecht, Strafprozessrecht und Juristische Zeitgeschichte (Prof. Dr. Gerhard Werle)), Veranstaltung: Grundlagentexte der Strafrechtstheorie des 19. Jahrhunderts, Sprache: Deutsch, Abstract: Das Kernstück der Arbeit bildet die Zusammenfassung der thematisierten Streitschrift Feuerbachs. Der Verfasser legt hierbei darauf wert, den Autor sowie dessen Kontrahenten auch selbst zu Wort kommen zu lassen, um die Stringenz der Argumentation und Methodik Feuerbachs zu verdeutlichen. Gustav Radbruch charakterisierte sichtlich entzückt den Stil des Diskurses folgendermaßen: „Und nun schwirren die Argumente für und wider wie Pfeile zwischen den Gegnern hin und her, abgeschnellt mit einer Leidenschaft, als gälte es Tod und Leben bei dem Gewinn und Verlust dieses Spiels, mit einem Eifer, der von der Fortsetzung des Kampfes in immer neuen Pfeilschüssen gar nicht lassen kann, mit einer Geschmeidigkeit der geistigen Bewegung, die den Anblick der kämpfenden Gegner zu einem Entzücken für jeden geistigen Menschen macht.“ Entlang der Zusammenfassung folgt jedem Abschnitt der Streitschrift eine Stellungnahme des Verfassers, welche aufgeworfene Probleme bewertet und nach heutiger Lesart einordnet. Dem schließt sich eine Betrachtung des Verhältnisses der Philosophie Feuerbachs gegenüber jener von Kant an. Um die Fernwirkung Feuerbachs zu untersuchen, soll daraufhin einigen relevanten Strängen der Feuerbach-Rezeption gefolgt werden, um in einer abschließenden Betrachtung die Bedeutung der Theorie Feuerbachs für die heutige Zeit zu konstatieren. --- Paul Johann Anselm von Feuerbach, der Vater des Philosophen Ludwig Feuerbach und Großvater des Malers Anselm Feuerbach, gilt als Begründer des modernen deutschen Strafrechts. Viele Grundprinzipien des heutigen Strafrechts, wie der Grundsatz nullum crimen, nulla poena sine lege, welcher in Art. 103 Abs. 2 GG und § 1 StGB verankert ist, gehen u. a. auf seine theoretische Vorarbeit zurück. Das Ziel der vorliegenden Arbeit ist es darzustellen, auf welche Art und Weise Feuerbach seine Straftheorie entwickelte, welchen Einfluss er auf die Entwicklung des Strafrechts hatte und inwieweit seine Theorie auch heute und für die Zukunft noch von Bedeutung ist. Daher soll zunächst die Methode der Arbeit beschrieben werden. Zu Beginn wird die Biographie Feuerbachs anhand relevanter Lebensstationen dargestellt. Dem folgt eine Einführung in seine Rechtsphilosophie, welche zum Verständnis der Entstehung von dessen Straftheorie unabdingbar ist. Darauf aufbauend folgt eine Beschreibung der Straftheorie selbst.

About the author

Ass. iur. Vincent Wangelow, LL.M. (London), Jahrgang 1990; Studium der Rechtswissenschaften an der Humboldt-Universität zu Berlin und der Université Paris 1 Panthéon-Sorbonne; Master of Laws an der Queen Mary University of London; Rechtsreferendariat am Brandenburgischen Oberlandesgericht.

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