Studienarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich BWL - Wirtschaftspolitik, Note: 1,3, Helmut-Schmidt-Universitรคt - Universitรคt der Bundeswehr Hamburg (Professur fรผr Volkswirtschaftslehre, insbesondere Wirtschaftstheorie), Veranstaltung: Auรenwirtschaftspolitik, Sprache: Deutsch, Abstract: โUSA zerren China vor WTO-Gerichtโ lautet der Titel eines Berichtes in der Welt vom 20. Mรคrz 2004 (Die Welt, 20. Mรคrz 2004, http://www.welt.de/data/2004/03/20/ 253685.html, DSU Nr. DS309). China zahlt staatliche Subventionen in der Halbleiterindustrie und die USA will nun, nach vorher gescheiterten Verhandlungen China vor das Schiedsgericht der Welthandelsorganisation (World Trade Organization - WTO) bringen. Sollte nach Ablauf einer 60 Tage Frist kein Kompromiss zwischen den beiden Staaten zu Stande kommen, wird das Schiedsgericht tรคtig. Auf das Streitbeilegungsverfahren der WTO, wie in diesem Artikel angerissen, aber auch auf die Struktur und Funktionsweise der Organisation wird in dieser Arbeit nรคher eingegangen. Die Welthandelsorganisation ist neben Internationalen Wรคhrungsfonds (IWF) und Weltbank mit neun Jahren die jรผngste der drei Weltwirtschaftsorganisationen. โDie Grรผndung der WTO ist Ergebnis eines jahrzehntelangen Prozesses rechtlicher Verfestigung auf einem zentralen Gebiet zwischenstaatlichen Handelns.โ (Beise, 1996, S.268) Als Vorlรคufer der WTO ist das GATT (General Agreement on Tariffs and Trade) von 1947 anzusehen und ist zurรผckzufรผhren auf den Bretton-Woods Ansatz von 1944. Im Juli 1944 fand in Bretton-Woods, New Hampshire, USA die Grรผndung der Weltbank und des IWF wรคhrend der Wirtschafts- und Finanzkonferenz statt. Jedoch stellte sich die Grรผndung der dritten geplanten Sรคule, der Internationalen Handelsorganisation (International Trade Organization - ITO), als schwierig und letztendlich erfolglos dar. Die ITO war als institutioneller Rahmen fรผr die materiellen Regelungen des GATT gedacht und sollte als Unterorganisation der Vereinten Nationen der Fรถrderung des internationalen Handels dienen. Da die Verhandlungen รผber die ITO mehr Zeit in Anspruch nahmen, entschied man sich zu einem provisorischen Vertrag รผber den Abbau von Zรถllen und nicht tarifรคren Handelshemmnissen, dem GATT 1947. Auch die Tatsache, dass die US-amerikanische Regierung nur befugt war, Handelsvertrรคge bzw. vรถlkerrechtliche Vertrรคge zu unterzeichnen, nicht aber den Beitritt zu internationalen Organisationen, tat sein รbriges an der Entwicklung. Schlieรlich kam es am 31.10.1947 in Genf zur Unterzeichnung des GATT 1947 durch 23 Staaten (Vgl. Krenzler in Prieร/Berrisch, 2003, S.3).[...]