Ausgehend von einer detaillierten Gegenüberstellung der nachrichtendienstlichen und strafprozessualen Befugnisse zur Telekommunikationsüberwachung stellt sich die Verfasserin der Herausforderung, die dogmatischen Wurzeln des hypothetischen Ersatzeingriffs zu ergründen, um daraus die konkreten Anforderungen für einen Transfer der Erkenntnisse zu entwickeln