Ein Staat ist nmlich nicht (wie etwa der Boden, auf dem er seinen Sitz hat) eine Haabe (patrimonium). Er ist eine Gesellschaft von Menschen, ber die Niemand anders, als er selbst, zu gebieten und zu disponiren hat. Ihn aber, der selbst als Stamm seine eigene Wurzel hatte, als Pfropfreis einem andern Staate einzuverleiben, hei§t seine Existenz, als einer moralischen Person, aufheben, und aus der letzteren eine Sache machen, und widerspricht also der Idee des ursprnglichen Vertrags, ohne die sich kein Recht ber ein Volk denken l§t[1]. In welche Gefahr das Vorurtheil dieser Erwerbungsart Europa, denn die andern Welttheile haben nie davon gewu§t, in unsern bis auf die neuesten Zeiten gebracht habe, da§ sich nmlich auch Staaten einander heurathen knnten, ist jedermann bekannt, theils als eine neue Art von Industrie, sich auch ohne Aufwand von Krften durch Familienbndnisse bermchtig zu machen, theils auch auf solche Art den Lnderbesitz zu erweitern. Ñ Auch die Verdingung der Truppen eines Staats an einen andern, gegen einen nicht gemeinschaftlichen Feind, ist dahin zu zhlen; denn die Unterthanen werden dabey als nach Belieben zu handhabende Sachen gebraucht und verbraucht.