Vordiplomarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: sehr gut, UniversitÃĪt ZÞrich (Institut fÞr Rechnungswesen und Controlling), Sprache: Deutsch, Abstract: In den vergangenen Jahren wurden Mitarbeiter und vor allem das obere Management immer hÃĪufiger mittels Optionen und anderen Eigenkapitalinstrumenten vergÞtet. Ein Grund fÞr die Beliebtheit dieser Form der VergÞtung ist eine an die Interessen der AktionÃĪre ausgerichtete UnternehmensfÞhrung. Denn durch die anteilsbasierte Entlohnung soll das Management in eine eignerÃĪhnliche Position versetzt werden und somit dem Unternehmen im Sinne der Shareholder-Value Ausrichtung Mehrwert verschaffen. Die HÃķhe der VergÞtungen durch Aktienoptionsprogramme nahmen in den vergangenen Jahren jedoch Ausmasse an, die nicht mit den AktionÃĪrinteressen zu vereinbaren sind. Vor allem die Transparenz litt unter diesem Umstand, da das IASB bis anhin keine Regelungen bezÞglich der bilanziellen Erfassung von anteilsmÃĪssigen VergÞtungen aufwies. Erst im Jahr 2001 widmete sich das IASB dem Thema der anteilsmÃĪssigen VergÞtung, als sie im Jahresbericht der IOSCO dazu aufgefordert wurde. Im Februar 2004 wurde dann der IFRS 2 Standard publiziert. Nach IFRS bilanzierende Unternehmen haben fÞr Rechnungslegungsperioden, beginnend mit dem 1.1.2005, IFRS 2 anzuwenden. KÞnftig sollen alle anteilsmÃĪssigen VergÞtungen zu ihrem Fair Value erfolgswirksam erfasst werden. Dies betrifft jedoch nicht nur Transaktionen mit Mitarbeitern, sondern auch GeschÃĪftsvorfÃĪlle mit anderen Parteien, bei denen GÞter oder Dienstleistungen gegen Ausgabe von Eigenkapitalinstrumenten erhalten werden. Somit kommt das IASB der Forderung nach mehr Transparenz und einer erfolgswirksamen Erfassung anteilsmÃĪssiger VergÞtungen nach. Der IFRS 2 Standard ist fÞr nach IFRS bilanzierende Unternehmen fÞr Rechnungsperioden ab dem 1.1.2005 anzuwenden. Anteilsbasierte Entlohnungen fÞr den Erhalt von GÞtern oder Dienstleistungen sind erfolgswirksam zum Fair Value zu erfassen. Spezielle Beachtung ist dem Bewertungsansatz zu schenken. Je nach Art des GeschÃĪfts und der gewÃĪhrten Eigenkapitalinstrumente ist der Fair Value unterschiedlich zu bewerten und zu handhaben. Der Standard beinhaltet zwar genaue und strenge Regelungen, trotzdem bietet er den Un-ternehmen eine gewisse MÃķglichkeit zur Bilanzpolitik.