Die Sicherheitsgesellschaft: Soziale Kontrolle im 21. Jahrhundert, Ausgabe 2

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In den vergangenen Jahren und Jahrzehnten war ein grundlegender Wandel im Bereich sozialer Kontrolle zu beobachten, der bis heute seinen Abschluss nicht gefunden hat. Dabei unterliegt – mit teilweise deutlichen Differenzen zwischen den USA, Großbritannien und Kontinentaleuropa – sowohl das Verständnis von Devianz und sozialer Kontrolle einer Veränderung, als auch deren Mechanismen, Techniken und Institutionen. Die vorliegende Arbeit will zum einen diese E- wicklung und den Stand sozialer Kontrolle am Beginn des 21. Jahrhunderts skiz- 1 zieren. Zum anderen sollen Eckpunkte für eine Kritik dieser gegenwärtigen Formation sozialer Kontrolle aufgezeigt werden. Dabei legen wir ein besonderes Augenmerk darauf, dass soziale Kontrolle sowohl von ihrem Gegenstand her als auch in ihrer konkreten Ausprägung nur vor dem Hintergrund der jeweils bes- henden gesellschaftlichen Bedingungen verstanden werden kann. 1. 1 Soziale Kontrolle: Begriff und Erscheinungsformen Sozialkontrolle als Begriff umfasst sowohl staatliche als auch private Mechan- men und Techniken, mit denen eine Gesellschaft oder eine sonstige soziale Gruppe versucht, ihre Mitglieder dazu anzuhalten, den von ihr aufgestellten Normen als Verhaltensanforderungen Folge zu leisten. Sie reicht von der Soz- lisation als Vermittlungsinstanz über Familie, Schule und soziales Umfeld bis hin zur staatlichen Strafverfolgung und umfasst dementsprechend sehr unter- 2 schiedliche Institutionen, Mechanismen und Techniken. Dabei können jeweils zwei Ebenen unterschieden werden: eine Ebene der Normgenese, auf der Verh- tensanforderungen aufgestellt werden, und eine Durchsetzungsebene, auf der die Befolgung sozialer Normen gewährleistet werden soll. Die Reaktion auf abw- chendes Verhalten macht daher nur einen Teilbereichsozialer Kontrolle aus.

Зохиогчийн тухай

Dr. Tobias Singelnstein ist Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Kriminologie und Strafrecht am Fachbereich Rechtswissenschaft der Freien Universität Berlin.

Peer Stolle ist als Rechtsanwalt in Berlin tätig und war Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht, Wirtschaftsstrafrecht und Kriminologie an der Juristischen Fakultät der TU Dresden.

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